AGB
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Reitschule:
Anmeldung
Die Anmeldung zu den wöchentlichen Gruppenreitstunden erfolgt verbindlich für den vollständigen jeweiligen Reitschulblock.

Die Anmeldung zum Einsteigerpaket erfolgt verbindlich für die 6 Unterrichtseinheiten.

Die Anmeldung zum Einzelunterricht und Förderstunden erfolgt zu den bestimmten Terminen und wird berechnet, wenn nicht mind. 24 Std. vorher abgesagt wurde. Ausnahme ist eine akute Erkrankung.

Die Anmeldung zu Spezialkursen ist verbindlich. Es wird eine Anmeldegebühr von 40,00 € erhoben, die auf die Lehrgangsgebühr angerechnet wird. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs, gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr. Bei Absage innerhalb einer Woche vor Kursbeginn, ist der gesamte Betrag fällig. Ausnahme ist eine akute Erkrankung, dann wird nur die Anmeldegebühr berechnet.

Beginn bzw. Dauer des Blockunterrichts
Es finden pro Jahr drei bis vier Unterrichtsblöcke von je 9-15 Reitstunden statt. Der 1. Block des jeweiligen Jahres beginnt nach den Weihnachtsferien, der Frühjahrsblock nach den Osterferien, der Herbstblock nach den Sommerferien und der letzte Block nach den Herbstferien bis kurz vor Weihnachten. In den Schulferien von Rheinland-Pfalz findet in der Regel kein Blockunterricht statt. In diesen Zeiten können Reitstunden in der Gruppe individuell vereinbart und zum Blockpreis abgerechnet werden. Weiterhin können Einzelunterricht, Geländeritte oder Ferienaufenthalte gebucht werden.

Zahlung
Der gebuchte Block ist bis zur 1. Reitstunde im Büro bar oder per Überweisung zu bezahlen. In bestimmten Fällen kann die Gebühr auch in zwei Raten (z.B. bei Geschwisterkindern), zu Beginn und Mitte des Blocks abgerechnet werden. Falls Terminprobleme mit im Voraus bekannten Terminen bestehen, können pro Block bis zu zwei Reitstunden gestrichen werden.

Bei Nichtteilnahme an einer gebuchten Reitstunde verfällt der Anspruch.

Bei akuter Erkrankung wird eine Gutschrift über die Anzahl der versäumten Reitstunden erstellt, die auf den nächsten Block oder andere Angebote angerechnet werden können. Die Erkrankung muss schriftlich von einem Erziehungsberechtigten, besser noch vom behandelnden Arzt bestätigt werden.

Wird eine Reitstunde vom Veranstalter abgesagt, wird ein Ersatztermin angeboten, kann dieser vom Reitschüler nicht genutzt werden, wird eine Gutschrift erstellt.

Sind Kurse mit gleichen Anforderungen nicht ausgebucht, so können die Reitstunden innerhalb einer Woche getauscht werden.

Unterrichtserteilung
Reitstunden können in Form von Theoriestunden sowie in der Halle, auf dem Aussenplatz, im Longierzirkel, im Trailparcours oder im Gelände stattfinden.

Haftung und Sicherheit
Die Teilnahme am Reitunterricht und beim Geländereiten erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter und jeweilige Ausbilder für Unfälle, die während der zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Für alle im Unterricht und im Gelände reitenden Personen besteht grundsätzlich Helmpflicht. Wir empfehlen, besonders für Kinder, das Tragen von Sicherheitswesten. Diese können in unserem Reitsportgeschäft erworben werden und auch gebraucht wieder verkauft werden. Helme können ausgeliehen werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

 

Kinderreitferien:

Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir bei schriftlicher Anmeldung das Anmeldeformular erhalten haben, bei Online-Buchung, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten haben.

Nach Eingang der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung von 50,00 €, welche als Anzahlung zu Überweisen ist. Der Restbetrag ist bei Ferienbeginn zu entrichten. Bei Absage des Urlaubs bis 30 Tage vor Anreise, wird die Anzahlung als Kostenvergütung betrachtet.

Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreisetermin berechnen wir 60 % des Reisepreises. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ist ausser der Anzahlung keine weitere Zahlung zu leisten. Bei Abbruch der Ferien erfolgt keine Rückvergütung des Reisepreises. Bei Krankheit können die versäumten Tage innerhalb von 24 Monaten auf einen erneuten Ferienaufenthalt angerechnet werden.



Reiturlaub:

Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir bei schriftlicher Anmeldung das Reservierungsformular erhalten haben, bei Online-Buchung, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten haben.

Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechung in Höhe von 50,00 €, welche als Anzahlung zu überweisen ist. Der Restbetrag kann vor Ort in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Bei Absage des Urlaubs bis 30 Tage vor Anreise, wird die Anzahlung als Kostenvergütung betrachtet.

Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreisetermin berechnen wir 60 % des Reisepreises. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ist ausser der Anzahlung keine weitere Zahlung zu leisten.



Nur Zimmer-Buchung:

Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir bei schriftlicher Reservierung das Reservierungsformular erhalten haben, bei Online-Buchung, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten haben, bei telefonischer Reservierung direkt.

Für Aufenthalte, die länger als 3 Übernachtungen gebucht werden, wird eine Anzahlung von 50,00 pro Zimmer erhaben, die dann mit dem Gesamtpreis verrechnet wird. Hier gelten die Bedingungen wie bei dem Reiturlaub. Bei kürzeren Aufenthalten ist die Stornierung bis zu zwei Tagen vor Anreise kostenfrei. Bei Stornierungen, die kurzfristiger oder gar nicht erfolgen, wird 60 % des Reisepreises berechnet.



Für alle Buchungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

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