1.
Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrages dem Reitschüler zum Zwecke seiner Ausbildung ein geeignetes Lehrpferd sowie einen qualifizierten Trainer zur Verfügung zu stellen. Je nach Buchung des Reitschülers erfolgt der Reitunterricht in der Gruppe oder als Einzelunterricht in der Reithalle, auf dem Außenplatz oder im Gelände. Wenn es die Gegebenheiten erfordern, kann die Reitstunde auch als Theoriestunde erteilt werden.
2. Die Gruppenreitstunden werden pro Semester gebucht. Das Jahr wird eingeteilt in:
Wintersemester: 01. Oktober – 31. März
Sommersemsester: 01. April – 30. September
Der Semesterbeitrag wird monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht. Der Betrag richtet sich nach der jeweils gültigen, beiliegenden Preisliste.
Die Berechnung des Monatsbeitrages erfolgt folgendermaßen:
Es wird eine jährliche Gesamtstundenanzahl von 36-38 Stunden gerechnet. Diese Anzahl wird mit dem jeweils gültigen Reitstundenpreis multipliziert und durch 12 Monate geteilt. Da sich der Monatsbeitrag dadurch entsprechend reduziert, werden die Monatsbeiträge ganzjährig, also auch während der Ferien abgebucht, die Ferien werden aber nicht berechnet. Fallen Reitstunden auf einen Feiertag außerhalb der Ferien, werden hier für Ersatztermine angeboten.
3. Der Vertrag wird verbindlich für ein Semester abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Semesters gekündigt wird. Das Recht von außerordentlicher Kündigung besteht, wenn treffende Gründe bestehen, wie z:B. längere Erkrankung, Umzug, Allergie. In diesem Fall muss die Differenz der bereits erfolgten Reitstunden zu dem gültigen Reitstundenpreis nachbezahlt werden, es sei denn es sind bereits Ferientermine in den Zeitraum gefallen.
Bei Erkrankung kann der Vertrag auch für eine bestimmte Zeit ruhen.
4. Ein Einstieg während des Semesters ist möglich.
5. Ist der Reitschüler an seinem vereinbarten Reitschultermin verhindert oder erkrankt und teilt dies rechtzeitig vor Reitstundenbeginn mit, so kann die Reitstunde innerhalb des Monats getauscht oder nachgeholt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen verfällt der Anspruch.
6. Während der Schulferien von Rheinland-Pfalz und teilweise Nordrhein-Westfalen sowie die ersten zwei Januar-Wochen findet kein Reitunterricht statt. Der jeweilige Beginn und das Ende des Reitschulbetriebes vor und nach den Ferien wird in Form von Aushängen und im Internet unter www.zumhochscheid.de veröffentlicht.
7. Haftung und Sicherheit
Die Teilnahme am Reitunterricht, bei der Pferdepflege und beim Geländereiten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reitschulbetrieb weist daraufhin, dass er und die jeweiligen Ausbilder für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Der Reitschüler wurde darüber informiert, das Reiten gefährlich sein kann, Pferde Fluchttiere sind, die sich leicht erschrecken können und dann möglicherweise nicht beherrschbar sind. Hieraus drohen dem Reiter Gefahren, die vom Reitlehrer nicht immer abwendbar sind. Gegen die daraus möglicherweise entstehenden Schäden kann der Reitschüler sich durch Unfallversicherung schützen.
Für alle im Unterricht und im Gelände reitenden Personen besteht grundsätzlich Helmpflicht. Helme können unentgeltlich ausgeliehen werden. Besonders für Kinder empfehlen wir das Tragen von Sicherheitswesten.